Hilfe beim Computertest

Ein Kraftfahrzeug sicher führen zu können, setzt eine Verarbeitung und schnelle Reaktion auf eine Vielzahl von optischen und akustischen Außenreizen voraus.

Durch hohen Alkohol-oder Drogenkonsum in der Vergangenheit kann diese Fähigkeit beeinträchtigt sein.

Auch MPU Absolventen die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs­ordnung (zu viele Punkte) untersucht werden, müssen den Computertest durchführen. In diesem Fall soll überprüft werden, ob es körperliche oder geistige Beeinträchtigungen gibt, die in der Vergangenheit zu den Verkehrsdelikten geführt haben.

Der Computertest überprüft die Reaktions­geschwindigkeit, die Merk­fähigkeit und die Orientierungsfähigkeit.

Leider sind die Anforderungen bei einem Computer Testverfahren nicht gleichwertig mit den tatsächlichen Anforderungen im realen Straßenverkehr. Kraftfahrer, die im realen Straßenverkehr sich sehr gut orientieren und auch reagieren können, haben vereinzelt bei dem Computer Testverfahren, aufgrund der gesonderten Situation und der Computerbedienung, Probleme.

Aus diesem Grund ist der Computertest der einzige Baustein, der bei einem negativen Ergebnis des Testes im Nachhinein ausgeglichen werden kann. Dieses geschieht bei einem gesonderten Termin durch eine Fahrverhaltens-Beobachtungsfahrt. Die Fahrt wird Ihnen nur angeboten, wenn Sie bei dem Computer Test unzureichende Leistungen hatten, der Rest der MPU aber für Sie positiv verlaufen ist.

Diese Fahrverhaltens-Beobachtungsfahrt führen Sie direkt bei Ihrer MPU Gutachterstelle aus, der Termin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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