Wissenswertes über die MPU
Die MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung, auch Idiotentest genannt) ist das Mittel der Behörde, Kraftfahrer zu überprüfen, die in der Vergangenheit auffällig waren und aus dem Verkehr gezogen wurden.
Jährlich werden in Deutschland zwischen 90- und 100.000 MPU Gutachten von auffälligen Kraftfahrern gefordert.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen, wenn sie der Meinung ist, dass die charakterliche (psychische) oder körperliche (durch Erkrankung/Behinderung) Eignung eines Kraftfahrers nicht (mehr) gegeben ist und von diesem Kraftfahrer daher eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann.
Dieses ist in der Regel der Fall bei:
- Alkoholfahrt ab 1,6 Promille (in manchen Bundesländern bereits ab 1,1 Promille). Dabei muss es sich bei der Fahrt nicht um ein Kraftfahrzeug gehandelt haben, auch bei anderen Fahrzeugen, wie zum Beispiel das Fahrrad oder E-Roller, wird in der Regel eine MPU gefordert.
- bei zwei Alkoholfahrten ab 0,5 Promille, bzw. ab 0,3 Promille, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt worden sind. Diese Regelung greift nur beim Führen von Kraftfahrzeugen.
- bei Fahrten unter Drogeneinfluss oder Medikamenten, wenn durch die Einnahme die Verkehrstauglichkeit nicht mehr gegeben ist.
- bei Drogenbesitz. Bei den meisten illegalen Drogen (Ausnahme THC) reicht in der Regel der bloße Besitz aus, damit die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU fordert.
- beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg.
- bei schweren Straftaten, auch ausserhalb des Strassenverkehrs, wenn diese eine Gleichgültigkeit gegenüber Regeln und Gesetzen vernuten lassen.
Für ein positives MPU Gutachten ist es wichtig, dass der Gutachter eine positive Zukunftsprognose aus dem Untersuchungsgespräch ableiten kann, d. h. dass in Zukunft von Ihnen nicht mehr Gefahr ausgeht, als von jedem anderen durchschnittlichen Kraftfahrer.
Entscheidend für eine positive Begutachtung ist also die Gegenwart und die Zukunftsprognose und nicht so sehr die Vergangenheit.
Auch Mehrfachtäter oder "schwierige Fälle" haben somit die Chance, ihre Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist wiederzuerlangen. Voraussetzung ist, dass keine körperlichen oder organischen Faktoren dagegen sprechen.
Ein positives MPU Gutachten setzt allerdings eine tiefgründige Aufarbeitung des problematischen Verhaltens der Vergangenheit und eine nachvollziehbare Verhaltensänderung voraus.
Mit einer qualifizierten Vorbereitung haben Sie sehr gute Chancen Ihre Fahrerlaubnis wieder erteilt zu bekommen, übrigens meist ohne erneute Führerscheinprüfung!
Nutzen Sie die Zeit Ihrer Sperrfrist um aktiv zu werden und achten Sie auf eventuell geforderte Abstinenzzeiten/Nachweise (bei der Alkohol-und Drogen/Medikamenten MPU).
Genauere Information zur Abstinenzzeiten und zur MPU Vorbereitung erhalten Sie in einen kostenlosen & unverbindlichen MPU-Erstgespräch.
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